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Der CDU-Kreisvorsitzende Arnd Hilwig hat einen neuen Runderlass des nordrhein-westfälischen Schulministeriums zur Rückstellungspraxis von Einschulungen begrüßt. „Nicht jedes Kind ist zu dem gesetzlich festgesetzten Stichtag seiner Einschulung auch bereits reif für die Schule“, sagte Hilwig. Der jährliche Einschulungszeitpunkt war in der Vergangenheit schrittweise vom 30. Juni auf den Stichtag 30. September eines jeden Jahres nach hinten verschoben worden. Dadurch wurden Kinder früher in die Grundschule eingeschult, darunter auch Kinder, die zum Zeitpunkt der Einschulung erst fünf Jahre alt waren. „Ich halte es aus Gründen der Fürsorge für richtig, dass mit der Entscheidung der Landesregierung einer folgenschweren und dauerhaften Überbelastung im späteren Schulalltag entgegengewirkt werden kann“, so Hilwig. „Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Thematik auch viele betroffene Eltern in Hamm beschäftigt.“ Die Entscheidung über die Einschulung wird von der Schulleitung getroffen. Dabei muss zwingend ein schulärztliches Gutachten Berücksichtigung finden. Der Ermessensspielraum für die Schulleitungen wird dadurch erhöht, dass auch andere fachärtzliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen Berücksichtigung finden. Der präventive Gesichtspunkt einer Überforderung des Kindes ist zu beachten. Damit werden die Fähigkeiten und der Entwicklungsstand des einzelnen Kindes bei der Entscheidung über eine Rückstellung stärker in den Blick genommen. „Ich freue mich über die vom Schulministerium getroffenen Änderungen, die bereits zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 gelten“, erklärte Hilwig.