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Für zwölf Gewerke soll durch eine Überarbeitung der Handwerksordnung wieder die Meisterpflicht eingeführt werden. CDU-Kreisvorsitzender Arnd Hilwig sagt: „Die Rückkehr zur Meisterpflicht sichert die Qualität.“ Von der Abkehr der traditionellen Meisterpflicht habe er persönlich nie viel gehalten. „Der Meisterbrief im deutschen Handwerk stand jeher für beste Qualitätsarbeit, diente dem Verbraucherschutz und ist Grundlage für Leistungsfähigkeit und Innovation“, findet Hilwig. „Mit dem Meisterbrief sind wir in Deutschland immer gut gefahren“, der Meisterbrief hat eine positive Wirkung auf die Aus- und Weiterbildung in den Handwerksbetrieben und fördert den Fachkräftenachwuchs. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht schaffe Wettbewerbsgerechtigkeit für seriös arbeitende Meister-Handwerksbetriebe. „Im Gegensatz zu manchen Soloselbständigen zahlen Meisterbetriebe Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung und rechnen auch die Mehrwertsteuer ab“, argumentiert Hilwig.

Die Berliner Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, in zwölf Gewerken die Meisterpflicht wieder einzuführen: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller,
Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer.

Für Betriebe, die derzeit das Gewerk ausüben und nicht der Meisterpflicht unterliegen, gilt Bestandsschutz. Maßgeblich für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den aufgezählten Gewerken ist, dass es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt. Zudem werden traditionelle Handwerke wieder meisterpflichtig, die vom Kulturgüterschutz erfasst sind oder als immaterielles Kulturgut angesehen werden.