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Zum 1. April wird ein neues Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten. Damit wird auch den Protesten der Hammer Jägerschaft gegen die von SPD und Grünen erlassenen nicht sachgerechten Vorschriften Rechnung getragen. „Die Jägerinnen und Jäger aus Hamm können sich über die neuen praxisnahen Regeln freuen“, so CDU-Kreisvorsitzender Arnd Hilwig. Die neuen Vorschriften orientieren sich am Bundesjagdgesetz. „Dadurch wird unnötige Bürokratie beseitigt und praxisuntaugliche Auflagen aufgehoben“, bilanziert Hilwig. Die Pachtdauer werde auf neun Jahre erhöht. Mehr Wildarten würden ins Landesjagdgesetz aufgenommen und damit der Hegepflicht unterliegen. „Das dient auch dem Artenschutz“, erklärt Hilwig. Die Jagdzeit von Schalenwild wird bis zum 31. Januar verlängert, die Jagdzeit der Rabenkrähen bis zum 10. März. Die Baujagd der Füchse wird wieder erlaubt. Wildschweine können bis 2023 ganzjährig bejagt werden. Die Ausbildung der Jagdhunde wird verbessert. „Die nachhaltige Bewirtschaftung der Jagdreviere durch die Jägerschaft ist eine Aufgabe im öffentlichen Interesse, für die den Jägerinnen und Jägern Dank und Respekt gebührt“, erklärt Hilwig.

Hintergrund

Gesetzentwurf der CDU-geführten Landesregierung
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-3569.pdf

Beschlussempfehlung
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4858.pdf